Wie das BMG bekannt gibt, dürfen Apotheken nun auch einen kleinen Vorrat an Medikamenten gegen COVID-19 anlegen. Worauf ihr dabei achten müsst, lest ihr hier.
Apotheken dürfen Medikamente, die therapeutisch bei einer symptomatischen Infektion mit SARS-CoV-2 zum Einsatz kommen können, bevorraten. Das geht aus einer aktuellen BMG-Bekanntmachung hervor. Konkret ist die Rede von monoklonalen Antikörpern sowie antiviralen, oral einzunehmenden Arzneimitteln gegen COVID-19.
Damit darf unter anderem Paxlovid® nun auch von Apotheken auf Vorrat bestellt werden. Für öffentliche Apotheken ist diese Bestellung auf maximal zwei Therapieeinheiten beschränkt, Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken dürfen bis zu fünf dieser Einheiten vorrätig halten. Ziel dieser Änderung ist, die Medikamente schneller zur Verfügung stellen zu können, weil sie für optimale Wirksamkeit möglichst früh im Krankheitsverlauf eingenommen werden sollten (mehr dazu hier und hier).