Für propofolhaltige Arzneimittel liegt ein Rote-Hand-Brief vor. Angebrochene Behältnisse müssen nach Gebrauch entsorgt und dürfen nicht weiter verwendet werden.
Wie die Zulassungsinhaber jetzt informieren, sind propofolhaltige Arzneimittel ausschließlich für den einmaligen Gebrauch bei einem einzelnen Patienten zugelassen. Die Entnahme von Propofol aus einem Behältnis muss unter aseptischen Bedingungen erfolgen und angebrochene Behältnisse müssen entsorgt werden. Nichtbeachtung der Anwendungsempfehlungen kann zu einer Sepsis mit lebensbedrohlichem oder tödlichem Verlauf führen.
Den Rote-Hand-Brief findet ihr oben und hier.
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