Als Sinnesorgane bezeichnet man Körperstrukturen, die über spezielle Rezeptoren Reize aus der Umwelt oder aus dem Körper aufnehmen können und sie in elektrische Impulse umwandeln.
Das Auge ist das Sehorgan des Menschen, welches der Wahrnehmung elektromagnetischer Strahlung ohne einer Wellenlänge von ca. 350 nm bis ca. 750 nm dient. Dabei setzt es die physikalischen Reize in die Empfindung von Licht und Farbe um.