Der Innenraum eines Krankentransportwagens: in Deutschland ist gesetzlich festgelegt, was zur Ausrüstung gehört und wer mitfährt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Rettungswagen für Notfallpatienten - diese haben ebenfalls eine festgelegte Ausrüstung und Besetzung.
Im KTW werden also z.B. Patienten zwischen Krankenhäusern oder von Krankenhaus zu Pflegeheim oder umgekehrt transportiert, die während des Transport medizinische/pflegerische Betreuung benötigen, aber kein Notfall sind.
In manch anderen Ländern wäre man froh, mehr Ausrüstung als eine klapprige Liege und Kochsalzinfusion dabei zu haben.