Das Hypnotikum Propofol hat sich seinen festen Platz im OP von heute gesichert. „Sicher“ ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Stichwort – denn die geringe therapeutische Breite des Wirkstoffs macht seine Handhabe zum Fall für den Experten. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle einmal die S3-Leitlinie zitiert werden: „Wegen der besonderen Gefährdungssituation darf Propofol nur von anästhesiologisch bzw. intensivmedizinisch ausgebildeten Ärzten verabreicht werden.“ Der Bereich zwischen Über- und Unterdosierung ist sehr klein und bei Abweichungen kann es zu Komplikationen mit ggf. tödlichem Ausgang kommen.
Ich habe mich sowohl in einem Artikel als auch in einem Video auf meinem Kanal bereits genauer mit dem Wirkstoff auseinandergesetzt.