Auf meiner Website gehe ich regelmäßig auf die neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft & Forschung zu den Themen SARS-CoV-2 und Covid-19 ein. Heute im Fokus: Das antivirale Medikament Remdesivir.
In einer jüngst veröffentlichten Studie finden sich Hinweise darauf, dass eine Behandlung von nicht mechanisch beatmeten Covid-19-Patienten mit dem anti-viralen Medikament Remdesivir zeitlich um die Hälfte verkürzt werden kann.
Da schon jetzt damit gerechnet wird, dass Remdesivir ab einem bestimmten Zeitpunkt in hohen Mengen zur Verfügung stehen muss, sah sich der Hersteller des Medikaments dazu veranlasst, eine Studie zu unternehmen, in der die tatsächlich notwendige Behandlungsdauer ermittelt wird. Die bisher sichere Dosis von 200 mg initial und 100 mg pro Tag im Anschluss für 10 Tage basiert auf tierexperimentellen Erkenntnissen. In der neuen zu diesem Thema veröffentlichten Studie hat eine Hälfte nicht mechanisch beatmeter Patienten mit Covid-19 eine lediglich 5-tägige Behandlung erhalten.
Insgesamt wurden so 397 Patienten aus 8 Ländern untersucht, die eine Lungenentzündung als Folge einer SARS-CoV-2-Infektion erlitten. Anhand einer 7-Punkte-Skala wurde die Wirksamkeit der Behandlung ermittelt. Als erfolgreich galt die Behandlung dann, wenn sich der Zustand der Patienten auf der Skala um mindestens 2 Punkte verbesserte. In der 5-Tage-Gruppe verbesserte sich der Zustand von 64 % der Patienten um den angepeilten Wert, in der 10-Tage-Gruppe waren es 54 %. In der länger behandelten Gruppe waren die Patienten tendenziell kranker. Nach einer statistischen Korrektur glich sich der Unterschied von 10 Prozentpunkten aber aus.
Remdesivir scheint also bei halbierter Behandlungsdauer ähnlich wirksam zu sein. Zur tatsächlichen Effektivität sind aber noch immer keine verlässlichen Aussagen möglich, da die Studie keine Placebo-Kontrollgruppe hatte. Außerdem wurden keine Patienten mit mechanischer Beatmung inkludiert. Die 5-tägige Behandlung eignet sich deshalb wahrscheinlich nur für Patienten, die einen eher leichten Erkrankungsverlauf aufweisen.
Quellen: