Sieht aus wie im Roman beschrieben: Schussverletzung durch Armbrust (Röntgenbild).
"Richtig" angewendet ist das ebenso tödlich wie z.B. eine Schusswaffe; aus nächster Nähe abgefeuert kann ein Pfeil, der häufig Widerhaken hat, sogar den Schädelknochen durchstoßen.
Armbrüste unterliegen zwar dem Waffengesetz, aber der Besitz und das Mitführen für über 18-jährige Erwachsene ist hierzulande nicht verboten.
Quelle: http://www.springermedizin.at/artikel/29188-tatwaffe-armbrust
Frontaufnahme hier.