War vor 1990 selbst über längere Zeit als radiologisch tätiger Kollege beruflich den Röntgenstrahlen ausgesetzt. Der Strahlenschutz war damals sowohl gerätemäßig als auch in Form der persönlichen Schutzausrüstung noch nicht so optimal wie heutzutage abgesichert. Als angestellter Arzt wurde ich beauftragt, ohne Vorhandensein einer Bildübertragungskette Durchleuchtungen durchzuführen. Die damals vorhandene Bleischürze ließ eine Strahlenexposition insbesondere der Schilddrüse und des Knochenmarks der Arme und Unterschenkel zu. Eine BK-Verdachtsmeldung wurde ohne erbetene Einbeziehung eines strahlenbilogischen Gutachtens von der zuständigen Berufsgenossenschaft allein nach Aktenlage abgeschmettert.