Soweit nicht schon geschehen sollten staatliche Stellen, die derartige Untersuchungen und anschließend die Produktion der Ergebnisse zur kommerziellen Nutzung mit erheblichen Mitteln fördern, ihre Förderung mit verbindlichen Auflagen hinsichtlich gerade kommerzieller Nutzung und Nichtdiskriminierung "unterentwickelter" Staaten verbinden. Letztlich ist dies eine Sache der Juristsen der Geldgeber.