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Die Naturheilkunde und alternativen Heilmethoden gewinnen neben der Schulmedizin immer mehr an Bedeutung. Der Hauptunterschied zwischen beiden liegt in der Betrachtungsweise des Menschen und den angewandten Methoden:
Die Heilpraktikerin und der Heilpraktiker gehen vom ganzen Menschen aus, versuchen, seine Selbstheilungskräfte anzuregen und die Ursachen von Kopfschmerzen, chronischen Nackenverspannungen, Über- oder Untergewicht, Bluthochdruck etc. zu erfahren. Diese Ursachen versuchen sie zu beheben statt nur die Symptome zu behandeln.Verboten sind Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen die Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten, von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, die Anwendung von Röntgenstrahlen, Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente sowie die Untersuchung und Blutentnahme bei Straftätern.
Das Gesetz erlaubt den Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen zwar die Ausübung der Psychotherapie, erlaubt ihnen jedoch nicht, den Titel Psychotherapeut zu führen – es sei denn, sie hätten speziell Antrag dazu gestellt und sich einer Kenntnisprüfung in Psychotherapie mit Erfolg unterzogen.
Quelle: Berufskunde-Verlag der Alfred Amacher AG